Beitritt

Jahresbeitrag Einzelperson: 21,- €
Jahresbeitrag Familie: 42,- €

Aufnahmegebühr: Einmalig ein Jahresbeitrag.

Dieses Formular ist als eine verbindliche Anmeldung zu betrachten und wird auch als solche von uns bearbeitet. Die Felder müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung

 

 

Datenschutzbestimmung des Skiclub 1980 Mörlenbach e.V., Seite 2 der Beitrittserklärung

 

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

Falls mein Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied des Vereins werde, bin ich mit der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten im folgenden Umfang einverstanden:

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung. Es handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
Name und Anschrift, Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug in der Satzung vorgesehen ist),
Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenz(en) sowie
Funktion(en) im Verein.

2. Der Verein ist verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten an Dritte zu melden (wie z.B. Gemeinde, Verbände, wie z.B. hessischer Skiverband, Landessportbund Hessen, deutscher Skiverband, Versicherungen, Steueranwalt, Notar). Übermittelt werden z.B. Namen und Alter der Mitglieder, Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse. 

3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.) auf Verlangen des Versicherungsunternehmens an das zuständige Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Daten ausschließlich im Sinne des Übermittlungszweckes verwendet werden.

4. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb und seinen Veranstaltungen (wie z.B. Kerwe, Sommerfest, Oktoberfest) sowie anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und weiteren Vereinsmedien, wie z.B. der Vereinszeitung und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Printmedien. Dies betrifft u.a. Turnierergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich dabei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

5. Auf seiner Homepage und weiteren Vereinsmedien, wie z.B. seiner Vereinszeitung, sowie Printmedien, berichtet der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Es können bei dieser Gelegenheit Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und - soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Datenübermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen /Übermittlungen.

6. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Mitarbeiter und Mitglieder weitergegeben, sofern deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Benötigt ein Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte), erhält es eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten (oder eine digitale Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und die Daten zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist.

7. Die Mitglieder haben im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitgliedes vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt.