Fahrtenbedingungen
Pass - und Devisenbestimmungen:
Haftung:
Rücktritt:
Sonstige Bestimmungen:
Pflichten des Teilnehmers
Hinweis:
Datenschutz:
Jede(r) Fahrtenteilnehmer(in) muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Er/ Sie ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebedingungen allein verantwortlich. Verstöße und Folgen der Nichtbeachtung gültiger Bestimmungen gehen zu Lasten des/ der jeweiligen Fahrtenteilnehmer (s)/(in).
Der Skiclub 1980 Mörlenbach e.V. tritt bei allen Fahrten, Veranstaltungen und Leistungen als Vermittler der Unterkunft (Hotel, Herberge, Pension o.ä.), Busunternehmen usw. auf und übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten, Verspätungen, Pandemien, Epidemien, Seuchen, sowie Reisewarnungen für das entsprechende Land oder/und Region, Skigebiet, oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Haftung der genannten Personen, Einrichtungen, Gesellschaften und Unternehmen bleibt unberührt.
Für unsere Fahrten ist eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen.
Bei einem Reiserücktritt vor dem Anmeldeschluss fällt keine Rücktrittsgebühr an. Findet der Rücktritt nach dem Anmeldeschluss statt, werden die dem Skiclub entstandenen Kosten, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch 20,00 Euro erhoben, auch wenn Ersatz gestellt wird. Erfolgt eine Abmeldung kurzfristig vor Reisebeginn ohne Ersatzstellung, sind mindestens die dem Verein entstehenden Kosten in vollem Umfang zu erstatten. Die Stornogebühren der Unterkunft müssen wir in voller Höhe in Rechnung stellen, der entstandene Mehrpreis der Buskosten wird entsprechend in Rechnung gestellt, mit Ausnahme, wenn eine Ersatzperson die Reise antreten kann, unter den gleichen Konditionen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sollte eine Fahrt aufgrund zu weniger Teilnehmer abgesagt werden, oder aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Verantwortung des Vereins liegen, wie z.B. Pandemien, Epidemien, Seuchen, ist der Verein bestrebt, keine Kosten zu erheben. Anteilig in Rechnung gestellte Kosten der Unterkunft und/oder des Busunternehmens, und/oder von Dritten, müssen gegebenenfalls auf die Teilnehmer umgelegt werden. Eine Absage durch den Skiclub ist jederzeit möglich. Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Informationen in den von uns genutzten Medien, wie Homepage, Fahrtenseite, Druckmedien, wie Programmheft, Flyer, Vereinszeitung, oder/und Artikel in öffentlichen Medien, auf den Stand bei Veröffentlichung beziehen.
Irrtümer, Druckfehler, Änderungen sowie Preisänderungen, insbesondere durch neue Tarife der Transport- unternehmen oder Pensionen/ Hotels, Erhöhung der Devisenkurse oder etwa neu eingeführte Abgaben und Gebühren, bleiben vorbehalten und werden gegebenenfalls auf die Teilnehmer umgelegt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Fahrt, einschließlich der Anreise, des Aufenthalts und der Rückreise den Anweisungen der Fahrtenleitung, der Übungsleiter sowie des Begleitpersonals Folge zu leisten, die geltenden Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln zu beachten, auf die eigene Sicherheit sowie auf die Sicherheit der anderen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Die Teilnahme an Skikursen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Teilnahme erforderliche körperliche Eignung mitzubringen. Gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse sind der Fahrtenleitung vorab mitzuteilen.
Der Teilnehmer ist für den Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich. Der Skiclub 1980 Mörlenbach e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten oder durch Dritte entstehen.
Eltern/Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder für eine Fahrt anmelden, haben sicherzustellen, dass ihre Kinder die genannten Verhaltensregeln einhalten. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
Die Teilnehmer unserer Fahrten erhalten einen Sicherungsschein. Der Sicherungsschein kann auch in elektronischer Form mit den Reiseunterlagen den Teilnehmern zugestellt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung. Für einen kleinen Betrag erhalten Sie für ein ganzes Jahr Schutz bei Unfall oder Erkrankung im Ausland. Sollte im Schadenfall keine Versicherung des Reise-Teilnehmers/Teilnehmerin vorliegen, muss damit gerechnet werden, dass anfallende Kosten vollumfänglich vom Reise-Teilnehmer zu erstatten sind.
Bitte beachtet auch unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG.
Zur Veranstalltung von Fahrten müssen wir eure Daten erfassen um sie an Hotels usw. weiterzugeben.
Bitte sagt bescheid bei der Fahrtenleitung oder schriftlich solltet ihr der Verwendung von Bildern die auf der Fahrt aufgenommen wurden wiedersprechten.
Adresse oder E-Mail Adresse für den Widerspruch stehen in der DATENSCHUTZERKLÄRUNG.