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Fahrtenbedingungen!
Pass - und Devisenbestimmungen:
Jede(r)
Fahrtenteilnehmer(in)
muss
im
Besitz
eines
gültigen
Personalausweises oder Reisepasses sein. Er/ Sie ist für die Einhaltung der
gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebedingungen allein
verantwortlich.
Verstöße
und
Folgen
der
Nichtbeachtung
gültiger
Bestimmungen gehen zu Lasten des/ der jeweiligen Fahrtenteilnehmer
(s)/(in).
Haftung:
Der Skiclub 1980 Mörlenbach e.V. tritt bei allen Fahrten, Veranstaltungen
und Leistungen nur als Vermittler der Pensionen, Busunternehmen usw. auf
und übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen,
Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Haftung
der genannten Personen, Einrichtungen, Gesellschaften und Unternehmen
bleibt unberührt.
Rücktritt:
Bei
einem
Reiserücktritt
vor
dem
Anmeldeschluss
fällt
keine
Rücktrittsgebühr an. Findet der Rücktritt nach dem Anmeldeschluss statt,
werden die dem Skiclub entstandenen Kosten, mindestens jedoch eine
Bearbeitungsgebühr von 5% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch
20,00 erhoben, auch wenn Ersatz gestellt wird. Erfolgt eine Abmeldung
kurzfristig vor Reisebeginn ohne Ersatzstellung, sind mindestens die dem
Verein entstehenden Kosten in vollem Umfang zu erstatten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Sonstige Bestimmungen:
Die Durchführung einer Fahrt hängt von der jeweiligen Mindest-
Teilnehmerzahl der Fahrt ab. Bei der Absage einer Veranstaltung durch den
Verein, entstehen den angemeldeten Teilnehmern keinerlei evtl. auftretende
Kosten. Eine Absage ist jederzeit möglich. Wir machen darauf aufmerksam,
dass sich die Informationen in unserem Programmheft auf den Stand bei
Drucklegung
beziehen.
Irrtümer,
Druckfehler,
Änderungen
sowie
Preisänderungen,
insbesondere
durch
neue
Tarife
der
Transport-
unternehmen oder Pensionen/ Hotels, Erhöhung der Devisenkurse oder
etwa neu eingeführte Abgaben und Gebühren, bleiben vorbehalten.
Hinweis:
Neben dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir
Ihnen den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sowie einer
privaten Haftpflichtversicherung. Für einen geringen Betrag erhalten Sie für
ein ganzes Jahr Schutz bei Unfall oder Erkrankung im Ausland.